Adressen kaufen 2020 – was ist mit der DSGVO noch erlaubt? [Sponsored Post]
Trotz EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann man nach wie vor bei Adresshändlern wie Address-Base Adressen kaufen. Und das Ganze scheint legal zu sein. Die befürchtete Klagewelle ist auch über ein Jahr nach dem Inkrafttreten der DSGVO ausgeblieben. Die bisherigen DSGVO-Urteile haben gezeigt, dass die DSGVO, wie angekündigt, vor allem Großkonzernen Grenzen setzen soll, statt KMU in den Ruin zu stürzen. Was heißt das für den Kauf von Adressen zu Werbezwecken?
DSGVO-Strafen im Alltag
Besondere Bekanntheit haben die Urteile gegen das Webportal Knuddels und gegen Google erlangt. Unterschiedlicher könnten die Urteile kaum sein. Während Knuddels mit einer Strafe von 20.000 Euro in Deutschland davongekommen ist, wurde in Frankreich ein Bußgeld in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google festgesetzt.
Die unterschiedlich hohen Urteile sind nicht ausschließlich auf den Umsatz des jeweiligen Unternehmens zurückzuführen. Natürlich spielt auch der eigentliche Tatbestand eine große Rolle, aber auch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden.
Knuddels hatte Passwörter unverschlüsselt gespeichert und einen Hackerangriff, der diese Lücke ausnutzte, sofort gemeldet und angemessene Gegenmaßnahmen eingeleitet. Bei Google hingegen ist für den Nutzer nicht transparent erkennbar, welchen Datennutzungsrechten er bei einer Anmeldung genau zustimmt. Transparenz ist eines der wichtigsten Gebote der DSGVO und wird bei Nichteinhaltung entsprechend streng bestraft.
DSGVO und Adresshandel
In Polen gab es inzwischen ein Gerichtsurteil, das explizit den Adresshandel betrifft. Das ursprünglich schwedische Unternehmen Bisnode wurde zu einer Strafzahlung von 220.000 Euro verurteilt. Der Datenhändler verkauft zwar Firmenadressen, diese gelten aber auch als personenbezogene Daten, wenn es sich nicht um juristische Personen handelt.
Es wurde aber nicht etwa beanstandet, dass Bisnode mit personenbezogenen Daten handelt, sondern lediglich, dass die Informationspflicht vernachlässigt wurde. Die betroffenen Personen hätten von Bisnode darüber informiert werden müssen, dass ihre Daten gehandelt werden. Dies wird allerdings in der DSGVO im Artikel 14 Absatz 5 b) nur fakultativ verlangt, wenn der Aufwand unverhältnismäßig hoch ist. Deswegen hat Bisnode gute Chancen auf eine erfolgreiche Revision.
Kann ich also Adressen kaufen?
Die Datenschutzbeauftragten der Länder kommen bei den Beschwerdefällen seit der DSGVO nicht mehr hinterher. Grundsätzlich ist anzunehmen, dass ein Adresshändler eher gefährdet ist als eine Firma, die für gelegentliche Werbezwecke Adressen kauft.
Zudem gibt es Passagen in der DSGVO, die die Verarbeitung personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen erlauben. Interessant sind vor allem folgende: Der Erwägungsgrund 47, der Direktmarketing als berechtigtes Interesse deklariert und der Artikel 6 Absatz f), der ein berechtigtes Interesse als ausreichenden Grund für die Verarbeitung bezeichnet – zumindest, wenn die Interessen des Betroffenen nicht überwiegen.
Es sollte auf jeden Fall eine schriftliche Interessenabwägung vorgenommen und beim Erstkontakt die Quelle genannt werden, wo man die Adressen gekauft hat. So kommt man der Informationspflicht quasi mit dem ersten Anschreiben nach.
Fazit
Adressen zu kaufen ist für die Neukundenakquise unabdingbar und der gesamten Werbebranche würde ohne Neukundenakquise ein wichtiger Geschäftszweig wegbrechen. Man kann spekulieren, dass deswegen Passagen in der DSGVO geschaffen wurden, die einen verhältnismäßigen Datenhandel ohne zu große Belästigung der Betroffenen zulassen. Einen garantierten Freifahrtschein kann aber weder ein Adresshändler noch ein Rechtsanwalt ausstellen.
Artikelbild: beeboys / Adobe Stock
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